1. Schwerbehindertenausweis
Merkzeichen: H, G, aG, B, Rf, Bl, ...
à davon ist der jeweilige Nachteilsausgleich abhängig
Nachteilsausgleiche:
a) einkommenssteuerrechtlich: (Behinderten)Pauschbetrag (Steuerrecht) - gestaffelt nach GdB - höchster bei GdB 100 bzw Merkzeichen H 3700€/Jahr - nicht um „zumutbare Belastung“ kürzbar Fahrtkostenpauschale (Steuerrecht) - ab GdB von 80 oder 70+G - entweder: 3000km a (derzeit) 0,30€ = 900€/Jahr - oder nach Fahrtenbuch: bei aG, Bl, H bis 15000km/Jahr bei Angemessenheit abrechenbar Pauschbetrag für Pflegeperson (Steuerrecht) - bei H oder Pflegestufe III 924€/Jahr - nicht abwimmeln lassen vom Finanza; Pflegekind (welches das Pflegegeld kassiert) ist ungleich Pflegeperson ! - nicht um „zumutbare Belastung“ kürzbar b) Kfz-steuerrechtlich: -befreiung: bei Bl, H, aG sowie zusätzlich freie Benutzung ÖPNV bis 50km Umkreis vom Wohnort -ermäßigung (50%) bei G und gehörlos ODER freie Benutzung ÖPNV bis 50km Umkreis vom Wohnort - Bahn-, Flugreisen, ÖPNV: - bis 50km Umkreis vom Wohnort freie Benutzung ÖPNV, Bahn - bei mehr als 50km Ermäßigung 50% - Begleitperson fährt kostenlos, unabhängig von km-Zahl bei Merkzeichen B - Bei dt. Fluggesellschaften ebenfalls kostenlose Begleit- person bei Merkzeichen B, allerdings nur bei den teueren „Regeltarifen“, somit evtl. 2 „Billigtickets“ günstiger - bei Merkzeichen aG - kostenloses Parken auf Kurzparkplätzen (Parkuhren) - kurzes Parken im eingeschränkten Halteverbot - eigener „Rollstuhl“- Parkplatz vorm Haus c) Ermäßigte Eintrittspreise: - bei Schwerbehinderung ab GdB 50 - Museen, Zoo, Schwimmbäder, manche Kinos etc... d) Landesblindengeld (Sachsen) - ab 1. Lebensjahr bis 18 ca. 77€ / Monat - nur bei GdB 100 e) Links AHPs 2008 (Gutachterrichtlinien bei Einstufung: GdB sowie Merkzeichen) Sozialgesetze, u.a. BSHG (entsprechende Gesetze unter BSGH, SGB IX) Gesetze allgemein (alle Gesetze)
Pflegestufe | Aufwand | Leistung |
I | · Mind. 1x täglich, 2 Verrichtungen der K,E,M* · Mehrfach/Woche Hilfe in Hauswirtschaftlicher Versorgung · 1,5h / Tag davon 45 min Grundpflege | Pflegegeld: 205 € Pflegesachleistung: bis 384 € |
II | · Mind. 3x täglich bei Verrichtungen der K,E,M zu verschiedenen Zeiten · Mehrfach/Woche Hilfe in Hauswirtschaftlicher Versorgung · 3h / Tag, davon 2h Grundpflege | Pflegegeld: 410 € Pflegesachleistung: bis 921 € |
III |
· 5h / Tag, davon 4h Grundpflege | Pflegegeld: 665 € Pflegesachleistung: bis 1432 € In besonderen Fällen 1918 € |
* K,E,M: Körperpflege, Ernährung, Mobilität
· Zeiten: Mehraufwand gegenüber gesundem Kind! à Alle Verrichtungen aufzeigen, da Pauschalzeiten abgezogen werden
· Pflegegeld gibt es für jedes Alter, unter 1 Jahr schwierig, aber möglich
· es zählt auch die Aufsicht über die Verrichtungen
· nicht über tatsächlichen Aufwand täuschen, ist oft höher, als man selber einschätzt, da Routine
· Rentenbeiträge für Pflegeperson ab 14h/Woche
· Bei jeder Pflegestufe gibt es Verhinderungspflege für max. 4 Wochen ( FED...)
LINKs:
Pflegefibel | Die Pflegefibel aus dem RehaKids-Forum, beste und aktuellste Zusammenstellung zur Pflegeversicherung, incl. Abzugszeiten Kinder und Beispiel Pflegetagebuch | |
Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit für den MdK | Die Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit, neu seit dem 01.09.06 , als pdf-Datei | |
BSG-Urteile | ||